In einem Berliner Verein sollte die interne Dokumentablage zu einem amerikanischen Cloud-Anbieter verlagert werden, um die Arbeit im Vorstand zu modernisieren und zu vereinfachen. Da die Dokumente auch personenbezogene Daten beinhalten, wie z. B. Briefe, sind die Regeln des Bundesdatenschutz-Gesetzes anzuwenden. Das birgt jedoch seit der Aufhebung des Safe-Harbour Abkommens durch den Europäischem Gerichtshof durchaus Stolpersteine.

Eine diesbezügliche Nachfrage beim Berliner Datenschutzbeauftragten ergab den Hinweis, dass für diesen Anbieterwechsel eine „informierte“ Zustimmung durch die Betroffenen notwendig ist, obwohl eine Erlaubnis zur Datenverarbeitung für die aktuellen Verarbeitungsprozesse bereits eingeholt wurde. Die Information des Betroffenen muss nun derart erweitert werden, dass sie nun zusätzlich „die USA als Empfängerland und die Angabe enthalten (müssen), dass dieses Land über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügt“. Die Behörde des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit rät vor diesem Hintergrund von einer solchen Verlagerung personenbezogener Daten ab.

Dies könnte sich ändern, wenn das zwischen der EU-Kommision und den USA ausgehandelte Privacy-Shield Abkommen in nationales Recht umgesetzt würde. Leider ist von diesem Abkommen bisher noch nicht einmal der Wortlaut veröffentlicht worden, obwohl die Übereinkunft bereits am 2. Februar bekanntgegeben wurde. Weder die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) noch  der Düsseldorfer Kreis haben sich zum Inhalt dieses Abkommens geäußert. Bis auf weiteres gilt die Aussage der DSK vom 5. Februar 2016. Nach der „dürfen keine Datenübermittlungen in die USA auf der Grundlage der ungültig erklärten Safe-Harbor Vereinbarung mehr erfolgen“. Die Behörden werden hiernach „Beschwerden auf einer Einzelfallbasis behandeln“. Das unveröffentlichte Privacy-Shield Abkommen findet in dieser Aussage keine Beachtung.

Der Verein wird seine personenbezogenen Daten unter diesen Aspekten bestimmt nicht diesem Anbieter anvertrauen.